Registration - Evaluation - Authorisation of Chemicals (REACh)
Sicherer Stoffeinsatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist in der Philosophie des Hauses fest verankert: ROLEC denkt, handelt und fühlt strategisch, leidenschaftlich und umweltbewusst! Auch für uns gilt:
Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass ungünstige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf ein absolutes Minimum reduziert bleiben.
Die Europäische Union (EU) hat dies zum 01.06.2007 in der so genannten REACh-Verordnung umgesetzt. Sie basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit aller Unternehmen, die Chemikalien importieren, herstellen und verarbeiten. Ihnen obliegt die Gewährleistung des sicheren Umgangs mit ihren Stoffen und Zubereitungen. Sie sind verpflichtet, die eingesetzten Stoffe registrieren zu lassen, notwendige Daten zu sammeln
und diese entlang der Wertschöpfungskette weiterzugeben.
Lieferanten von Erzeugnissen haben grundsätzlich nur dann eine Informationspflicht, sollten von außerhalb der EU importierte Erzeugnisse* Stoffe mit mehr als 0,1 % (w/w) aus der von der ECHA (European Chemicals Agency, Helsinki) veröffentlichten Kandidatenliste enthalten (Art. 33).
(*Mit den Erzeugnissen sind in diesem Zusammenhang Artikel gemeint, deren Form, Oberfläche und Gestalt ihre Funktion in größerem Maße bestimmen als die chemische Zusammensetzung.)
REACh und die Relevanz für ROLEC
Die Rolec Gehäuse-Systeme GmbH gilt im Sinne der REACh-Verordnung als
„Nachgeschalteter Anwender" und „Lieferant von Erzeugnissen"; eine Registrierungspflicht besteht deshalb nicht. Stoffe werden aus unseren Produkten nicht freigesetzt. Somit findet Art. 7 Abs.1 der Verordnung bei uns ebenfalls keine Anwendung; Sehr wohl kommen wir gern und gewissenhaft unserer Auskunftspflicht als „Lieferant von Erzeugnissen"(Art. 33 der REACH-Verordnung) nach.
Die von uns eingesetzten Stoffe und Zubereitungen (Lacke, Pulverlacke, Kleb-, Kühl- und Schmierstoffe in unserer Fertigung) werden ausschließlich in der EU bezogen. Kunden, die diese Stoffe beispielsweise zu Reparaturzwecken oder für die eigene Fertigung bei uns beziehen möchten, erhalten über unsere Lieferanten die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH.
Wir lassen selbstverständlich alle von außerhalb der EU eingekauften Erzeugnisse (Bauteile bzw. Baugruppen) auf mögliche Anteile der Stoffe aus der Kandidatenliste prüfen. Sollten solche in bedenklicher Menge (>0,1 % (w/w)) enthalten sein, informieren wir unverzüglich alle involvierten Parteien.
Vorlieferanten und REACh
Die REACh-Verodnung bedeutet: „No data - no market!"
Das heißt für Rolec: Unsere Lieferanten müssen sich darüber bewusst sein, dass wir Waren von ihnen nur dann abnehmen können, wenn sie ihre Produkte gemäß REACh überprüft haben und die notwendigen Daten liefern können.
Selbstverständlich erwarten wir auch von unseren Lieferanten, die außerhalb der EU tätig sind - ob als Importeur oder Hersteller -, dass sie entsprechend rechtzeitig gehandelt haben, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Sämtliche außerhalb der EU ansässigen Lieferanten wurden angehalten, die verarbeiteten Stoffzusammensetzungen und Zubereitungen, die unsere Produkte betreffen, auf Anteile der in der Kandidatenliste aufgeführten Stoffe zu prüfen und diese gegebenenfalls zu ersetzen.
Letzteres war bislang noch nicht erforderlich; keines unserer Produkte musste aufgrund von REACh in seiner Zusammensetzung verändert werden.
REACh stellt ein „lebendes System" dar und wird ständig erweitert werden. Ebenso kümmern wir uns auch weiterhin um die Unbedenklichkeit der bei uns eingesetzten Stoffe.
Deshalb ist REACh selbstverständlich in all unsere Prozesse fest eingebunden.







